AGB – Mark Spedition

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

    Auftragsbedingungen
    1. Die Zahlungsfrist beginnt ausschließlich mit dem Eingang einer ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung und beträgt 60 Tage, gerechnet ab dem Eingang der Scans : des unterzeichneten Auftrags zusammen mit einem vollständigen Satz von Scans der unterzeichneten und abgestempelten Dokumente. Die FRACHT ist BRUTTO in EURO oder PLN zahlbar (die Wahl liegt beim Auftraggeber), die MwSt. nach dem Wechselkurs des Tages vor der Entladung oder in PLN (die Wahl liegt beim Auftraggeber).
    Bei Nichtlieferung der Scans des vollständigen Dokumentensatzes oder bei Lieferung nur eines Teils davon nach mehr als 14 Tagen ab dem Entladedatum behält sich der Auftraggeber das Recht vor, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 EUR zu berechnen. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer hiermit zur Ausstellung von Mehrwertsteuerrechnungen ohne Unterschrift des Auftraggebers. Bei Stornierung des Auftrags durch den Auftragnehmer belastet der Auftraggeber den Auftragnehmer mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 200 EUR sowie zusätzlich mit einer Strafe in Höhe der Differenz zwischen der mit dem Auftragnehmer vereinbarten Fracht und der an den Ersatzfrachtführer gezahlten Fracht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Mark Spedition Sp. z o.o. unverzüglich das Entladedatum zu, um eine ordnungsgemäße Ausstellung der Mehrwertsteuerrechnung zu ermöglichen. Bei Nichtbestätigung des Entladedatums zahlt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 EUR.
    Die Rechnung zusammen mit den Dokumenten ist auszustellen auf:
    MARK SPEDITION Sp. z o.o., SŁONECZNY SAD 4A, 72002 DOŁUJE, POLEN
    2. Die Abrechnungsunterlagen sind als PDF-Scans an folgende E-Mail-Adresse zu senden: skan@mark.com.pl – die Rechnung als separate Datei, die Transportdokumente als weitere separate Datei. Die Dateien müssen lesbar und von guter Qualität sein, andernfalls werden sie zur erneuten Übersendung zurückgewiesen.
    Auf der Rechnung ist die vollständige Speditionsauftragsnummer anzugeben und diese Nummer ist ausschließlich im Betreff der an skan@mark.com.pl gesendeten E-Mail zu vermerken.
    3. Unter einem vollständigen Dokumentensatz versteht man Scans der unterzeichneten und abgestempelten Dokumente, insbesondere: den CMR-Frachtbrief (lesbare Unterschrift + Stempel des Absenders und des Empfängers), den Transportauftrag, den Lieferschein sowie alle weiteren Dokumente, die der Auftragnehmer am Lade- oder Entladeort erhalten hat und die für eine ordnungsgemäße Abrechnung erforderlich sind.
    4. Bei Nichtlieferung der Scans des vollständigen Dokumentensatzes oder bei Lieferung nur eines Teils davon ist der Auftraggeber berechtigt, die Zahlung der Fracht bis zum Erhalt der vollständigen Dokumente oder bis zum Erhalt der vereinbarten Fracht durch Mark Spedition sp. z o.o. von seinem Vertragspartner ohne Vorbehalte zurückzuhalten.
    5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ab dem Entladedatum eine im Monat der Leistungserbringung ausgestellte Mehrwertsteuerrechnung zu übermitteln, die den Betrag in der vereinbarten Fremdwährung, die Bankverbindung, die Auftragsnummer des Auftraggebers sowie die korrekte Zahlungsfrist enthält. Eine fehlerhafte Angabe oder das Fehlen eines dieser Elemente führt dazu, dass die Rechnung nicht als ordnungsgemäß anerkannt wird und der Anspruch nicht fällig wird.
    6. Wird während des Transports ein Zollverfahren angewendet, ist der Auftragnehmer verpflichtet, zusammen mit der Rechnung ein von der zuständigen Zollbehörde bestätigtes Dokument über dessen ordnungsgemäßen Abschluss (z. B. SAD, EX1, T-1) zu übersenden. Das Fehlen dieser Dokumente verpflichtet den Auftragnehmer zur Erstattung sämtlicher Kosten, die dem Auftraggeber durch Belastungen seitens der Zollbehörde, des Finanzamts oder anderer Stellen entstehen.
    7. Für beide Parteien gilt das CMR-Übereinkommen.
    8. Sämtliche Änderungen im Frachtbrief sind so vorzunehmen, dass der ursprüngliche Inhalt sowie die vorgenommenen Korrekturen lesbar bleiben, andernfalls kann die Zahlung der Fracht unter Wahrung des Skontorechts zurückgehalten werden.
    9. Ab Annahme dieses Auftrags ist der Auftragnehmer für einen Zeitraum von 5 Jahren zur Wahrung des Speditionsgeheimnisses verpflichtet, d. h. es besteht ein Verbot direkter oder indirekter Kontakte mit unserem Kunden sowie mit an der Durchführung des Transports beteiligten Stellen (Absender, Empfänger, andere Auftraggeber, Spediteure, Vermittler usw.), ausgenommen Handlungen, die zur Durchführung dieses Auftrags erforderlich sind. Insbesondere ist es untersagt, Transport- und Speditionsleistungen direkt oder indirekt (z. B. über verbundene Unternehmen, als Subunternehmer usw.) für diese Stellen anzubieten oder zu erbringen.
    10. Die in diesem Vertrag festgelegte Fracht umfasst die Vergütung für die Einhaltung des Speditionsgeheimnisses. Bei Verstoß gegen das Speditionsgeheimnis ist der Auftraggeber Mark Spedition Sp. z o.o. berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 50.000 EUR zu verlangen. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, Schadensersatz über die Vertragsstrafe hinaus geltend zu machen.
    11. Der Fahrer des Auftragnehmers ist verpflichtet, beim Be- und Entladen anwesend zu sein und zu prüfen, ob die Ware dem Auftrag entspricht (einschließlich Menge) und unbeschädigt ist. Abweichungen oder Schäden sind im CMR-Frachtbrief zu vermerken, andernfalls verliert der Auftragnehmer das Recht, sich künftig darauf zu berufen.
    Der Fahrer ist verpflichtet, die Ware auf dem Auflieger so zu sichern, dass sie während des Transports nicht beschädigt, durchnässt oder zerstört wird.
    12. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verteilung der Ladung zur Vermeidung von Achsüberlastungen. Mit der Übernahme der Ware übernimmt der Auftragnehmer das Risiko sowie die Kosten, die durch falsche Ladungsverteilung oder Überschreitung der zulässigen Achslasten entstehen.
    13. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Fotos aller Wiegeanzeigen sowie aller an der Ladung und am Fahrzeug angebrachten Plomben anzufertigen. Bei Plombenwechsel sind Fotos der entfernten Plomben vor dem Entfernen sowie der neuen Plomben anzufertigen.
    14. Wird dem Auftragnehmer die Teilnahme am Be- oder Entladen unmöglich gemacht oder kann er aus anderen Gründen Menge, Zustand oder Verpackung der Ware nicht prüfen, hat er den Auftraggeber vor Verlassen des Lade- oder Entladeortes zu informieren, dessen Anweisungen abzuwarten und diesen Umstand in den Transportdokumenten zu vermerken, andernfalls verliert er das Recht, sich künftig auf Abweichungen zu berufen.
    15. Bei Streitigkeiten über Forderungen darf der Auftragnehmer den Absender oder Empfänger nicht kontaktieren, um über Nichtzahlung zu informieren oder Ansprüche direkt geltend zu machen. Bei Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Frachtbetrags zu verlangen sowie darüber hinausgehenden Schadensersatz geltend zu machen.
    16. Die Haftpflichtversicherung (OC) liegt in der Verantwortung des Frachtführers.
    17. Bei jeglichen Schwierigkeiten beim Be- oder Entladen ist unverzüglich der Auftraggeber Mark Spedition Sp. z o.o. zu kontaktieren, insbesondere bei Gewichts- oder Mengenabweichungen.
    18. Für das nicht rechtzeitige Bereitstellen des Fahrzeugs zur Beladung kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 200 EUR pro Tag auferlegen.
    Bei einer Verzögerung der Übernahme der Ladung von mehr als 12 Stunden ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag einem Dritten zu übertragen und den Auftragnehmer mit einer Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Fracht zu belasten.
    Dies schließt weitergehende Schadensersatzansprüche nicht aus.
    19. Wird dem Auftragnehmer die Teilnahme am Be- oder Entladen unmöglich gemacht oder kann er die Ware und Verpackung nicht prüfen, hat er den Auftraggeber vor Verlassen des Entladeortes zu informieren, dessen Anweisungen abzuwarten und diesen Umstand in den Transportdokumenten zu vermerken.
    20. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über alle Abweichungen und Streitigkeiten zwischen ihm und dem Empfänger während des Be- oder Entladens zu informieren.
    21. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Art und Umfang der Abweichungen im CMR-Frachtbrief zu bestätigen sowie die Anzahl der zurückgegebenen Mehrwegverpackungen (einschließlich Paletten) im CMR und in anderen Transportdokumenten zu vermerken.
    22. Bei jeglichen Problemen, Abweichungen oder Gefährdungen der Einhaltung der Auftragsbedingungen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Unterbleibt diese Information, kann die Fracht um 25 % gekürzt werden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
    23. Sämtliche Kosten, die durch die Entnahme von Ladungssicherungsmitteln am Ladeort ohne Zustimmung des Auftraggebers entstehen, trägt der Auftragnehmer.
    24. Austauschpaletten dürfen ausschließlich NEUE Paletten sein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber originale Palettenscheine zu übergeben. Bei Nichtvorlage der Originale oder unberechtigter Unterzeichnung eines Palettenscheins behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die Fracht zurückzuhalten oder um den Wert der nicht zurückgegebenen Paletten zu kürzen.
    25. Bei Kühltransporten ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber das Original des Thermographenausdrucks zu übergeben, andernfalls kann die Zahlung bis zum Erhalt des Originals zurückgehalten werden.
    26. Jede Änderung des Auftragsinhalts, insbesondere Lade- und Entladedaten, Uhrzeiten, Warenmenge oder -gewicht, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung beider Parteien per Fax oder E-Mail.
    27. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Transport selbst durchzuführen. Eine Untervergabe an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu. Bei unzulässiger Untervergabe wird eine Vertragsstrafe von 50.000 EUR fällig.
    28. Standzeiten des Fahrzeugs beim Be- oder Entladen bis zu 24 Stunden sind kostenfrei.
    29. Der Auftraggeber Mark Spedition Sp. z o.o. ist berechtigt, bei Nicht- oder Schlechterfüllung eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Frachtbetrags zu verlangen.
    a) Als Schlechterfüllung gelten insbesondere Verzögerungen, Verlust oder Beschädigung der Ware, Abweichungen in Gewicht oder Menge, Dokumentenverlust, Nichtbefolgung von Weisungen, verspätete Dokumentenlieferung oder fehlende Information.
    b) Bei ungerechtfertigter Zurückhaltung der Ware oder sonstigen Handlungen, die die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährden, kann eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Frachtbetrags verhängt werden.
    30. Die Höhe der Vertragsstrafen berücksichtigt mögliche Schäden aus Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Auftrags.
    31. Mark Spedition sp. z o.o. behält sich das Recht vor, den Auftrag jederzeit, auch am Ladetag, ohne Kosten zu stornieren.
    32. Bei Reklamation der Transportleistung verlängert sich die Zahlungsfrist um 6 Monate, sofern nichts anderes vereinbart wird.
    33. Vertragsstrafen können mit der Vergütung verrechnet werden, insbesondere mittels Belastungsanzeige.
    34. Bei unberechtigter Geltendmachung von Zahlungsansprüchen ist der Auftraggeber berechtigt, Schadensersatz und Erstattung der Prozesskosten zu verlangen.
    35. Als „Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs“ gilt insbesondere die Zahlungsaufforderung, Klageerhebung, Inkasso oder Meldung an Forderungsmanagementplattformen.
    36. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, besondere Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, insbesondere das Parken nur auf bewachten Parkplätzen.
    37. Alle Forderungen des Auftraggebers können mit Forderungen des Auftragnehmers verrechnet werden.
    38. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Szczecin.
    39. Bei Zahlungsverzug von nicht mehr als einem Monat unterwerfen sich die Parteien der Schiedsgerichtsbarkeit in Szczecin.
    40. Dieses Angebot kann nur vorbehaltlos angenommen werden. Erfolgt innerhalb von 30 Minuten nach Erhalt keine schriftliche Ablehnung, gilt der Auftrag als vollständig angenommen.
    41. Sofern im Transportauftrag keine Vertragsstrafe festgelegt ist, gelten folgende Strafen:
    a) Nichtbereitstellung des Fahrzeugs zur Beladung – 100 % der Fracht
    b) Verspätete Bereitstellung zur Entladung – 30 % der Fracht
    c) Fehlende Dokumentation der Plomben – 30 % der Fracht
    d) Umladung ohne Zustimmung – 100 % der Fracht
    e) Fehlende Information über Verzögerung/Beschädigung/Abweichungen – 25 % der Fracht
    f) Änderung von Zugmaschine/Fahrer mit Einfluss auf Avisierung – 30 % der Fracht
    g) Falsche Angaben zum Fahrzeugstandort oder Transportstatus – 10 % der Fracht
    42. Der Auftraggeber als Datenverantwortlicher informiert, dass die personenbezogenen Daten des Auftragnehmers zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet werden.
    43. Die Angabe der Daten ist freiwillig, jedoch für die Vertragserfüllung erforderlich. Die Daten können berechtigten Stellen gemäß Gesetz offengelegt werden.
    44. Der Auftragnehmer bestätigt, über seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch und Einschränkung der Datenverarbeitung informiert worden zu sein.
    45. Die im Namen des Auftragnehmers unterzeichnende Person verpflichtet sich, diese Informationen allen betroffenen Personen weiterzugeben.

    Besondere Bestimmungen für Transporte auf dem Gebiet Deutschlands
    1. Führt der Auftragnehmer einen Teil des Auftrags in Deutschland aus, ist er verpflichtet, die Bestimmungen des deutschen Mindestlohngesetzes einzuhalten.
    Der Auftragnehmer erklärt, die Vorschriften zu kennen, die zuständigen Behörden informiert zu haben, mindestens 12,50 EUR brutto pro Arbeitsstunde zu zahlen, Arbeitszeiten zu dokumentieren und Unterlagen mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
    Bei Verstoß kann eine Vertragsstrafe von 500.000 EUR geltend gemacht werden.
    2. Bei unterlassener Meldung oder fehlender Dokumentation ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe von 30.000 EUR zu verlangen sowie weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen.

    Ich habe die Geschäftsbedingungen vollständig gelesen, akzeptiere sie ohne Vorbehalte und bestätige dies durch den Download der Bedingungen an meine E-Mail-Adresse

     

    Firma transportowa - Mark Spedition Sp. z o.o.
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