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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Zahlungsfrist: nach Erhalt richtig ausgestellter Rechnung binnen 60 Tage vom Erhaltsdatum des unterzeichneten Auftrags mit Originalrechnung und allen Original- unterzeichneten und gestempelten Unterlagen. Die Fracht wird in der Währung, die im Vertrag angegeben wurde, Brutto bezahlt. MWSt nach der Währungskurs vom Vortag der Entladung. Erfolgt die Zahlung binnen eines Monats von Frachtfälligkeit, berechnet der Auftragnehmer keine Zinsen für Verzögerung. Im Falle der Nichteinreichung eines Dokuments, der Einreichung eines Teils der Unterlagen oder der Lieferung von Fotokopien innerhalb von 21 Tagen nach dem Entladen kann der Auftragnehmer den Schadensersatz nach allgemeinen Regeln verlangen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet diese Bedingungen zuzustimmen. Wir berechtigen Sie zur Ausstellung der MwSt.- RECHNUNGEN ohne unsere Unterschrift. Wenn der Auftragnehmer den Auftrag stornieren wird, belastet ihn der Auftraggeber mit der Vertragsstrafe in der Höhe von 200 EURO und zusätzlich mit der Strafe In Höhe vom Unterschied der Fracht, die einem Ersatzlieferant ausgezahlt wird.
    Der Auftragnehmer ist zur Bestätigung dem Auftraggeber Mark Spedition Sp. z o. o. das Entladungsdatum der Ware nach der Entladung verpflichtet, damit die MwSt-Rechnung richtig ausgestellt werden kann.

    Falls das Datum der Warenentladung nicht bestätigt wird, bezahlt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Vertragsstrafe In der Höhe von 50 Euro.

    1. Unter vollständigen Unterlagen versteht man Original- unterzeichnete und gestempelte Unterlagen: insbesondere: Transportauftrag, Frachtbrief, Lieferschein (deliverynote / Lieferschein) und alle anderen Unterlagen, die der Auftragnehmer am Verladeort, oder Entladungsort erhalten hatte und die zur richtigen Abrechnung der Auftragsausführung des Auftraggebers nötig sind.

    2. Falls die vollständigen Unterlagen nicht übergeben werden, oder die Übergabe der Unterlagen nur Teilweise erfolgt, oder es werden nur die Kopien übergeben, steht dem Auftragsgeber das Recht zur Einstellung der Frachtzahlung bis die Unterlagen vollständig geliefert werden, oder bis zu dem Erhalt der Fracht durch Mark Spedition Sp. z o.o. von seinem Vertragspartner.

    3. Für beide Vertragsparteien gilt CMR-Konvention.

    4. Alle Änderungen im Frachtbrief sollen so eingetragen werden, damit das Lesen des bisherigen Inhalts und der eingeführten Korrekturen möglich wäre. Andernfalls können Frachtzahlungen eingestellt werden, mit dem Vorbehaltsrecht zur Skontozahlung.

    5. Der Auftragnehmer ist für die folgenden 5 Jahre vom Datum der Auftragsannahme zum Speditionsgeheimnis verpflichtet, d.h. Verbot der direkten und indirekten Kontakte mit unseren Kunden und Subjekten, die mit Durchführung beauftragten Transports verbunden sind (Sender, Empfänger, andere Auftragsgeber, Spediteure, Vermittler etc.) ausgenommen von Tätigkeiten, die zur Erfüllung dieses Auftrags notwendig sind, insbesondere Verbot des Anbietens und Leistens direkter oder indirekter (z. B. durch verbundene Unternehmen, im Rahmen des Gesellschaftsvertrags, als Unterunternehmer etc.) Transport- und Speditionsdienstleistungen für mit der Erfüllung des mit diesem Auftrag beauftragten Transportes an verbundene Subjekte (Sender, Empfänger, andere Auftraggeber, Spediteure, Vermittler usw.).

    6. Die mit diesem Vertrag bestimmte Fracht umfasst die Vergütung für die Bewahrung des Speditionsgeheimnisses.

    6.1 Im Falle der Verletzung des Speditionsgeheimnisses, ist der Auftragsgeber Mark Spedition Sp. z o.o. dazu berechtigt, die Vertragsstrafe in Höhe bis 50.000 EURO geltend zu machen.

    6.2 Auftraggeber Mark Spedition Sp. Z.o.o. hat das Recht Schadensersatz zu verlangen, der die Vertragsstrafe übersteigt.

    7. Der Lieferant ist verpflichtet, tatsächlichen Zustand der Ladung mit dem CMR-Inhalt und Spezifikation zu überprüfen. Im Falle der Auftretung der Diskrepanz, müssen sie in CMR angegeben werden und man soll darüber schriftlich den Auftraggeber Mark Spedition Sp. z o.o. informieren.

    8. Im Falle eines Streits über zustehende Beträge, darf sich der Auftragnehmer mit Sender oder Empfänger nicht in Verbindung setzen, um sie über fehlenden Zahlungseingang zu informieren, oder um von ihnen die Forderung direkt zu verlangen. Falls Verletzung o. g. Verbots verursacht wird, hat der Auftraggeber das Recht eine Vertragsstrafe in Höhe von dreifachem Frachtwert zu verlangen. Dem Auftraggeber steht das Recht zum Schadenersatz zu, der die Vertragsstrafe übersteigt.

    9. Haftpflichtversicherung fällt in Kompetenz des Transporteurs.

    10. Fahrzeugaufenthalte beim Verladen/ Entladen bis 72 Stunden sind gebührenfrei.

    11. Falls irgendwelche Schwierigkeiten beim Verladen/ Entladen erfolgten, soll man sich rücksichtslos mit dem Auftraggeber Sp. z o.o. in Verbindung setzen, insbesondere im Falle von Unterschieden in Gewicht oder Menge der Ware.

    12. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Annahme des Auftragnehmers der zur Sicherung der Ladung nötigen Ausstattung aus dem Ladungsort ohne Zustimmung des Auftraggebers Mark Spedition Sp. z o.o. entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

    13. Paletten zum Tausch sind nur NEU!!! Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber originelle Palettenquittung zu geben. Auftraggeber behält sich das Recht zum Aufhalten der Frachtzahlung oder zur Zahlung um Wert der nicht zurückgegebenen Paletten verringerten Betrags im Falle, wenn originelle Palettenquittungen nicht geliefert werden, oder wenn Auftragnehmer Palettenquittung unterzeichnet, wenn der Auftrag keinen Palettentausch umfasst.

    14. Falls der Transport mit Kühlwagen erfolgt, ist der Auftragnehmer zur Lieferung dem Auftraggeber des originalen Ausdrucks aus dem Thermograf verpflichtet. Andernfalls kann der Auftragsgeber die Zahlungen solange einstellen, bis er den originellen Ausdruck aus dem Thermograf erhält.

    15. Jede Änderung des Auftragsinhalts, insbesondere des Datums und der Zeit der Verladung/ Entladung, Warenmenge und Warengewichts bedarf zu ihrer Gültigkeit die Bestätigung beider Vertragsparteien in Form von Fax oder E-Mail.

    16. Auftragnehmer verpflichtet sich zur selbständigen Erfüllung des Transportes. Beauftragung der Transportdurchführung an andere Subjekte von Auftragnehmer ist nicht zugelassen. Falls der Auftraggeber zur Erfüllung des Transportes ein Subunternehmen beauftragt, bezahlt er dem Auftraggeber die Vertragsstrafe in Höhe von dreifacher Fracht. Auftraggeber Mark Spedition Sp. z o.o. hat das Recht zum Schadenersatz, der die Vertragsstrafe übersteigt.

    17. Auftraggeber Mark Spedition Sp. z o.o. ist berechtigt :

    a) Als Erfüllung der Dienstleistung, die den im Auftrag bestimmten Bedingungen nicht entspricht, versteht man: Verspätung in Ankunft des Fahrzeugs an Verladeort oder Entladungsort (wobei als Verspätung wird die Ankunft des Fahrzeugs nach dem Verlauf der im Auftrag bestimmten Uhrzeit anerkannt), Auftreten der Situation, in der es in der Zeit zwischen Wareneinnahme und Warenausgabe zum völligen oder teilhaften Warenverschwinden, oder Beschädigung der Ware, oder Warenverpackung, zum Auftreten der Unterschiede in Gewicht oder Menge der Ware im Verhältnis zu Auftrag oder zu Eintrag in Frachtbrief CMR, zum Verlieren oder zu unrichtiger Benutzung der Unterlagen zu Nichterfüllung, oder unrichtiger Erfüllung der Anleitung bezüglich Warenverordnung, zur Verspätung in Lieferung vollständigen Unterlagen, zur Nichterfüllung der Informationspflicht kommt. Der Auftraggeber Mark Spedition Sp. z o.o. kann Schadenersatz, der die Vertragsstrafe übersteigt, verlangen.

    b) Falls die Erfüllung des Auftrags grundlos zurückgeblieben ist, oder im Falle des Abhandenkommen der Ware, oder im Falle irgendwelcher Tätigkeiten, die die richtige Erfüllung des Vertrags aus Schuld des Auftragnehmers bedroht, ist der Auftraggeber zum Belasten des Auftragnehmers mit Vertragsstrafe in Höhe von zehnfacher Fracht und zusätzlich zu informieren über verschuldete Wirkungen die Staatsorgane, Transportbörsen, eigentliche Transportgesellschaften sowie potentielle Geschädigten berechtigt. Auftraggeber Mark Spedition Sp. z o.o. hat das Recht zum Verlangen des Schadenersatzes, der die Vertragsstrafe übersteigt.

    18. Höhe der Vertragsstrafen, die in diesem Auftrag genannt werden, wurde unter Berücksichtigung der Schäden, die aus Nichterfüllung, oder unrichtiger Erfüllung des Auftrags von Auftragnehmer folgen können kalkuliert, das sind insbesondere: Vertragsstrafen, die Vertragspartner der Firma Mark Spedition Sp. z o. o. auferlegt, Schadenersatzforderungen, die von Vertragspartnern der Firma Mark Spedition Sp. z o. o. gerichtet werden, Verlust des guten Rufs von Mark Spedition Sp. z o. o. auf dem Transportmarkt und in Folge Verlust bisheriger Kunden der Firma Mark Spedition Sp. Z o. o., sowie Verlust potenzieller neuer Kunden der Firma Mark Spedition Sp. Z o. o. (dh. keine neuen Aufträgen für die Firma Mark Spedition Sp. Z o. o. wegen Imageverlusts der Firma Mark Spedition Sp. Z o. o., der aus Verspätung in Erfüllung des Transportes folgt).

    19. Mark Spedition Sp. z o.o. behält sich das Recht zum Stornieren des Auftrags jede Zeit ohne irgendwelche Kosten zugunsten des Auftragnehmers zu tragen!

    20. Vertragsstrafe kann von Vergütung abgerechnet werden, insbesondere auf Grund Abrechnungsnote.

    21. Falls Anmeldung von Auftraggeber Mark Spedition der Reklamation der Erfüllung der Transportdienstleistung, verlängert sich die Zahlungsfrist automatisch um 12 Monate, wenn die Vertragspartei nicht Anders bestimmen. Als Reklamation wird Anmelden irgendwelcher Vorbehalte zur Transportrealisierung in irgendwelcher Form und im Umfang der ganzen oder nur eines Teils der Dienstleistung.

    22. Falls der Auftragnehmer die Bezahlung verlangt, die nicht existiert, die nicht in genannter Höhe existiert oder die zur Zeit des Verlangens noch nicht fällig ist, wird die Vergütung (Fracht) um 100% gekürzt, und diese Herabsetzung folgt aus Notwendigkeit des Unternehmens tatsächlicher und rechtlichen Tätigkeiten an der Seite von Mark Spedition Sp. Z o. o. Frackherabsetzung, über die es die Rede im früheren Satz gibt. Schließt das Verlangen des Schadenersatzes, oder der Rückgabe der Gerichtskosten nach in allgemeinen rechtlichen Vorschriften genannten Bestimmungen nicht aus.

    23. Als „Anzeige des Zahlungverlangens” versteht man insbesondere die von Auftragnehmer geschickte Zahlungsaufforderung, Einreichern einer Zahlungsklage im Gericht oder Schiedsgericht, Beauftragung eines Schuldeneintreibers, Anzeige der Forderung oder Beauftragung des Verlangens der Forderung an die Firmen, die Finanzrisiko verwalten (insbesondere im Falle der Börse LoginTrans , Transcash.eu S.A.) oder der Inkasso-Abteilung (insbesondere im Falle der Börse TimoCom).

    24. Alle Forderungen des Auftragnehmers Mark Spedition Sp. z o. o., die sich aus diesem Dienstleistungsvertrag ergeben, können aus der Forderung des Auftragnehmers abgerechnet werden.

    25. Keine Vertragspartei ist dazu berechtigt, Gläubigerforderungen, die sich aus diesem Auftrag ergeben, auf Dritte Parteien ohne schriftliche Zustimmung der Anderen Vertragspartei zu übergeben.

    26. Falls Streitigkeiten zwischen beiden Parteien entstehen, ist für beide Vertragsparteien folgendes Gericht zuständig (Vertragszuständigkeit): zuständiges Gericht sachlich in Szczecin.

    27. Falls Zahlungsverspätung, die ein Monat nicht überschreitet, wird Schiedsgericht in Szczecin entscheiden.

    28. Dieses Angebot kann nur vorbehaltslos eingenommen werden!!! Falls Mangel an schriftlicher Ablehnung der Auftragseinnahme binnen 30 Minuten nach Auftragserhalt wird als Akzeptanz des Auftrags im vollen und Ganzen anerkannt.
    Bitte stellen Sie die Rechnung und die Unterlagen auf folgende Firmenbezeichung und die Adressse aus:

    MARK SPEDITION Sp. z o. o., SŁONECZNY SAD 4A, 72-002 DOŁUJE

    Besondere Bestimmungen bezüglich Transportes auf dem Gebiet Deutschlands:

    1. Wenn auch nur ein Teil des Auftrags auf dem Gebiet Deutschlands vom Auftragnehmer erfüllt wird (Transit durch Deutschland, Verladung oder Entladung in Deutschland), ist der Auftragnehmer zur Beachtung der Beschlüsse des deutschen Gesetzes über Mindestlohn vom 11.08.2014 (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – weiter Mindestlohngesetz genannt) verpflichtet. Auftragnehmer erklärt, dass Vorschriften des Gesetzes Mindestlohngesetz ihm bekannt sind und dass er laut dieses Gesetzes das deutsche Zollamt entsprechend über Absicht der Arbeit auf Gebiet Deutschlands informiert hat. Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere zur Auszahlung seiner Mitarbeiter der Vergütung in der Höhe von min. 8,50 EURO Brutto für jede auf dem Gebiet Deutschland bei der Realisierung dieses Auftrags geleistete Arbeitsstunde. Auftragnehmer verpflichtet sich zur Führung der Arbeiterdokumentation laut Vorschriften des Gesetzes Mindestlohngesetz, darunter zu Registrieren der Arbeitszeit der Mitarbeiter, die die Arbeit auf dem Gebiet Deutschlands leisten. Außerdem verpflichtet sich der Auftragnehmer zu Aufbewahrung der Dokumentation, die die Kontrolle der Befolgung der Vorschriften des Gesetzes Mindestlohngesetz ermöglichen (u.a. Arbeitsvertrag, Registrieren der Arbeitszeit, Vergütungsberechnung mit Bestätigungen der Vergütungsauszahlung) und verpflichtet sich dazu, diese Dokumentation auf jede Forderung des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen, damit eine Kontrolle durchgeführt werden kann. Im Falle nicht fristgerechter Auszahlung oder keiner Auszahlung der sich aus dem Gesetz Mindestlohngesetz ergebenden Vergütung von dem Auftragnehmer, ist der Auftraggeber Mark Spedi tion Sp. Z o. o. berechtigt, die Vertragsstrafe in der Höhe des Gegenwertes von 500.000 EURO zu verlangen.

    2. Wenn der Auftragnehmer das deutsche Zollamt über die Absicht des Leisten der Arbeit in Deutschland nicht informiert oder wenn er die Dokumentation der Mitarbeiter laut Vorschriften des Gesetzes Mindestlohngesetz nicht führt oder wenn diese Dokumentation durch die Zeit, die sich aus diesem Gesetz ergibt, nicht aufbewahrt, ist der Auftraggeber Mark Spedition Sp. z o. o. berechtigt, die Vertragsstrafe in der Höhe von 30.000 EURO vom Auftragnehmer zu verlangen. Der Auftraggeber Mark Spedition Sp. z o. o. ist berechtigt, den Schadenersatz, der die Vertragshöhe überschreitet, zu verlangen.

    Ich habe die AGB vollständig gelesen, akzeptiere Ich und meine Firma ohne Kommentare und bestätige dies, indem ich die AGB an mein E-Mail-Adresse herunterladen habe.

     

    Mark Spedition Sp. z o.o.
    ul. Słoneczny Sad 4a,
    PL-72-002 Dołuje

    tel. +48 91 4211 400
    faks +48 91 4211410
    e-mail: mark@mark.com.pl

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